Der Vorstand: Rückgrat des Vereins


 

Emanzipatorisch, im Auftrag der Mitglieder

 Der siebenköpfige Vorstand besteht zu Zeit aus drei weiblichen und vier männlich Mitgliedern. Der  Vorstand stellt den operativen Kern von BIA dar. Er entscheidet über Planung, Gestaltung, Durchführung, Umsetzung und neue Ziele der Initiative.  Der Vorstand wird von allen Mitglieder vierteljährlich gewählt und kann durch einen Misstrauensantrag zum Rücktritt gezwungen werden. Die Mitglieder können einzelne Mitglieder aber auch den gesamten Vorstand zur Niederlegung des Mandats zwingen.

 

Im Dienst der Mitglieder

Der Vorstand wird durch die Mitglieder beauftragt und mit einer Vollmacht ausgerüstet, die es ihm erlaubt im Sinne der Mitglieder  zu agieren. Sie müssen für die Amtszeit von sechs Monaten die Vorstellungen, Wünsche und Anregung, die in regelmäßigen Sitzungen geäußert werden umsetzen. Für Entscheidungen ist eine zwei Drittel Mehrheit aller bei einer Sitzung anwesenden Mitglieder notwendig. Der Vorstand informiert die Mitglieder regelmäßig über seine Aktivitäten, die Entwickelung der Initiativen und zukünftige Projekte. Jedes Quartal muss der Vorstand den Mitgliedern in Form eines Berichts Rechenschaft ablegen.

 

Strike Arbeitsaufteilung, treibender kraft

Zu den Aufgaben der Vorsitzenden gehört es auch in den Arbeitsgruppen  beratend tätig werden. Um Machtkonzentration zu verhindern, aber auch um die anfallenden Aufgabe gerecht auf alle Schultern zu verteilen, ist es dem Vorstand untersagt gleichzeitig die Leitung von Arbeitsgruppen  und das Mandat des Vorsitzenden zu übernehmen. Der Vorstand hat die Pflicht alle Mitglieder über Termine und Versammlungen zu informieren und den Mitgliedern ein Sitzungsprotokoll zugänglich zu machen.  Außerdem ist der Vorstand verpflichtet  den Mitgliedern die Ein- und/oder Ausgaben jederzeit auf Anfrage offen zu legen.